Vorläufige Unterrichtserlaubnis / Missio Canonica

Zur Erteilung des Religionsunterrichtes brauchen Lehrerinnen und Lehrer eine Bevollmächtigung durch die jeweilige Religionsgemeinschaft. Die Katholische Kirche erteilt sie auf Antrag nach der 1. Lehramtsprüfung als vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis (VUE)  und nach der 2. Lehramtsprüfung als (endgültige) Missio Canonica.

Die Antragsunterlagen für die vorläufige Unterrichtserlaubnis erhalten Sie beim Begegnungsabend mit dem Schulreferenten. Der Antrag ist im Semester, an dessen Ende die Prüfungen für das erste Staatsexamen beginnen, zu stellen.

Die Missio Canonica ist nicht in erster Linie ein formeller Verwaltungsakt: Sie ist Zeichen der Teilhabe am Verkündigungsdienst der Kirche. Darum müssen zwei Referenzgeber bestätigen, dass die Bewerberin/der Bewerber bereit ist, Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre und den Grundsätzen der Katholischen Kirche glaubwürdig zu erteilen und diese in der persönlichen Lebensführung zu beachten.

Weitere Informationen zur Missio gibt es beim Mentorat für Theologiestudierende.
 
 Formulare finden Sie im Bereich Downloads .